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Nach dem Arbeitsschutzgesetz und den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften hat der Arbeitgeber die Pflicht geeignete Notfallmaßnahmen zu treffen. Besonders zur Brandbekämpfung und Evakuierung der in seinem Unternehmen Beschäftigten, ist die Ausbildung und Bestellung eines Brandschutzhelfers ein unverzichtbarer Beitrag um dieser Verpflichtung gerecht zu werden.
Gemäß der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 “Maßnahmen gegen Brände” hat der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen. Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, dabei sollen auch Abwesenheitszeiten, z.B. durch Urlaub oder Krankheit berücksichtigt werden.
Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu unterweisen. Zum Unterweisungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöschgeräten, die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall.
In dem Seminar werden Ihnen alle erforderlichen Kenntnisse für die Funktion des Brandschutzhelfers vermittelt. Sie sind in der Lage, erforderliche Maßnahmen gezielt zu ergreifen und den Brandschutzbeauftragten Ihres Unternehmens aktiv zu unterstützen
Das Seminar findet statt, wenn sich genügend Teilnehmer anmelden.