Die Welt des Arbeitsschutzes
Lerne unsere Angebote zur Arbeitsschutzbetreuung, zu den Betreuungsformen und zu den Arbeitsschutzunterweisungen kennen!
ArbeitsschutzArbeitsschutz für Kita, Hort und Schule
Arbeitsschutzbetreuung
Der Arbeitsplatz „Kindertageseinrichtung“ ist mit vielfältigen Gefährdungen für die dort Beschäftigten verbunden. Wir helfen Dir dabei die passenden Maßnahmen dafür zu entwickeln.
Betreuungsformen
Das Arbeitssicherheitsgesetz schreibt eine Betreuung durch einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit vor. Es gibt drei Betreuungsmodelle, in Abhängigkeit der Betriebsgröße.
Unterweisungen im Arbeitsschutz
Viele Gesetze und Verordnungen schreiben eine regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten vor. Willst Du Deine Unterweisungen in Zukunft automatisieren?
Ist der Arbeitsschutz in Deiner Einrichtung umfassend geregelt und hast Du gute Ansprechpartner dafür?
Gut beraten?Mit über 1000 zufriedenen Einrichtungen aus den Bereichen Kita, Hort und Schule. Wir wissen, was Dich bewegt und unterstützen Dich in der Tiefe.
- 1000+ zufriedene Einrichtungen
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Unterweisungen leicht gemacht und automatisiert!
UnterweisungenDie regelmäßigen Unterweisungen kosten viel Zeit. Du wünschst Dir eine Arbeitserleichterung und mehr Zeit für all die anderen wichtigen Dinge? Dann sind unsere automatisierten Unterweisungen genau das Richtige für Dich!
Sicherheit und Schutz in Kita, Hort und Schule
Über michAus einer Hand, für Dich: eine umfassende Lösung im Bereich Arbeitsschutz, Kindersicherheit, Brandschutz und Hygiene speziell für Kita, Hort und Schule. Gemeinsam stellen wir die Sicherheit und das Wohlbefinden von Deinen Mitarbeitenden und Kindern sicher.
Was unsere Kunden über uns sagen
Wir erhalten zu all unseren arbeitsschutzrechtlichen Fragen schnelle und gut umsetzbare Informationen. Wir fühlen uns gut aufgestellt und informiert und sehen dies beim Feedback mit den zuständigen Ämtern.
Nicole K.
Berlin
Unser Online-Schulungsportal
Entdecke unsere Online-Angebote zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung und wie Du durch automatisierte Unterweisungen endlich wieder mehr Zeit für andere Dinge im Einrichtungsalltag bekommst.
FAQs
Finde Antworten zu den häufigsten Fragen in den Bereichen Arbeitsschutz, Kindersicherheit, Brandschutz und Hygiene.
Was ist bei einer Schwangerschaftsmeldung zu tun?
Zuerst in die allgemeine (anlassunabhängige) Gefährdungsbeurteilung zum Mutterschutzgesetz für den Arbeitsplatz der schwangeren Frau schauen und dann eine individuelle (anlassbezogene) Gefährdungsbeurteilung durchführen und die erforderlichen Maßnahmen ergreifen.
Die Schwangerschaft ist an die zuständige Arbeitsschutzbehörde zu melden.
Was muss ich zu Elektroprüfungen wissen?
Elektrische Anlagen und ortsfeste Geräte (das könnte Herd, Kühlschrank, Waschmaschine sein) sind alle 4 Jahre zu prüfen.
Ortsveränderliche Geräte (alles was einen Stecker hat) muss mindestens alle 2 Jahre geprüft werden. In der DGUV Vorschrift 3 steht Folgendes:
Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate. Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2 % erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden.
Maximalwerte: Auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen ein Jahr, in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen zwei Jahre.
Welche Unterweisungen sind unbedingt erforderlich?
Aus Sicht des Arbeitsschutzes sind folgende Unterweisungen erforderlich:
Arbeitsschutz (Gesetzliche Unfallversicherung und Erste Hilfe, rückenschonendes Arbeiten, Vermeidung von Stolper-, Rutsch- und Sturzunfällen, sichere Arbeitsschuhe, Umgang mit Aufstiegen usw.), Brandschutz, Hygiene und Infektionsschutz.
Andere Unterweisungen: Datenschutz, Kinderschutz und Kindersicherheit usw.
Was muss ich beim Hygieneplan beachten?
Antwort folgt
Welche Unterweisungen sind unbedingt erforderlich?
Antwort folgt
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