Arbeitsschutz­betreuung – Unser Angebot

Wir bieten die Arbeitsschutzbetreuung nach DGUV V2 in Berlin und Brandenburg

Wobei unterstützen wir Sie?

Die Arbeitsplätze in Kita, Hort und Schule sind mit zahlreichen Gefährdungen für die dort Beschäftigten verbunden. Arbeitgeber*innen sind gesetzlich verpflichtet, all diese Gefährdungen zu beurteilen und ggfs. Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung dieser Gefährdungen zu ergreifen.

  • Unterstützung bei der Arbeitsorganisation
  • Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
  • Planung und Durchführung von Unterweisungen
  • Beratung auch zu Hygiene, Brandschutz und Kindersicherheit
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bananenschale

Was unsere Kunden über uns sagen

Wir erhalten zu all unseren arbeitsschutzrechtlichen Fragen schnelle und gut umsetzbare Informationen. Wir fühlen uns gut aufgestellt und informiert und sehen dies beim Feedback mit den zuständigen Ämtern.

Nicole K.

Berlin

FAQs

Finde Antworten zu den häufigsten Fragen in den Bereichen Arbeitsschutz, Kindersicherheit, Brandschutz und Hygiene.

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Was ist bei einer Schwangerschaftsmeldung zu tun?  

Zuerst in die allgemeine (anlassunabhängige) Gefährdungsbeurteilung zum Mutterschutzgesetz für den Arbeitsplatz der schwangeren Frau schauen und dann eine individuelle (anlassbezogene) Gefährdungsbeurteilung durchführen und die erforderlichen Maßnahmen ergreifen.
Die Schwangerschaft ist an die zuständige Arbeitsschutzbehörde zu melden.

Was muss ich zu Elektroprüfungen wissen? 

Elektrische Anlagen und ortsfeste Geräte (das könnte Herd, Kühlschrank, Waschmaschine sein) sind alle 4 Jahre zu prüfen.

Ortsveränderliche Geräte (alles was einen Stecker hat) muss mindestens alle 2 Jahre geprüft werden. In der DGUV Vorschrift 3 steht Folgendes:

Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate. Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2 % erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden.

Maximalwerte: Auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen ein Jahr, in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen zwei Jahre.

Welche Unterweisungen sind unbedingt erforderlich? 

Aus Sicht des Arbeitsschutzes sind folgende Unterweisungen erforderlich:

Arbeitsschutz (Gesetzliche Unfallversicherung und Erste Hilfe, rückenschonendes Arbeiten, Vermeidung von Stolper-, Rutsch- und Sturzunfällen, sichere Arbeitsschuhe, Umgang mit Aufstiegen usw.), Brandschutz, Hygiene und Infektionsschutz.

Andere Unterweisungen: Datenschutz, Kinderschutz und Kindersicherheit usw.

Schreib uns!

…egal, ob Du eine Frage hast oder uns einfach kennenlernen willst.

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