Betreuungsformen

Diese wird meist in Abhängigkeit von der Betriebsgröße bestimmt.

Welche Betreuungsform ist die Richtige?

Das Arbeitssicherheitsgesetz schreibt eine Betreuung durch einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit vor. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung beschreibt verschiedene Betreuungsmodelle, in Abhängigkeit der Betriebsgröße. Bei allen Betreuungsformen ist der Abschluss eines Betreuungsvertrages erforderlich.

Wie wird die Betriebsgröße berechnet?

Alle Mitarbeiter mit mehr als 30 Stunden pro Woche werden als ganze Stellen berücksichtigt. Teilzeitkräfte, die mehr als 20 bis einschließlich 30 Wochenstunden arbeiten werden mit einem Faktor 0,75 berücksichtigt. Teilzeitkräfte, die nicht mehr als 20 Wochenstunden arbeiten, werden mit einem Faktor 0,5 berücksichtigt.

gesetzte betreuungsformen

Unsere Betreuungsangebote

Bevor es losgeht, kannst Du hier schon vorab Deine Beschäftigtenzahl ermitteln:

  • Regelbetreuung klein

    für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigte

    regelbetreuung klein
  • Regelbetreuung groß

    für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigte

    regelbetreuung groß
  • Alternative bedarfsorientierte Betreuung

    für Betriebe, die bei der BGW versichert sind, mit max. 50 Beschäftigte pro Standort

    alternative bedarfsorientierte betreuung

Was unsere Kunden über uns sagen

Wir erhalten zu all unseren arbeitsschutzrechtlichen Fragen schnelle und gut umsetzbare Informationen. Wir fühlen uns gut aufgestellt und informiert und sehen dies beim Feedback mit den zuständigen Ämtern.

Nicole K.

Berlin

FAQs

Finde Antworten zu den häufigsten Fragen in den Bereichen Arbeitsschutz, Kindersicherheit, Brandschutz und Hygiene.

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Was ist bei einer Schwangerschaftsmeldung zu tun?  

Zuerst in die allgemeine (anlassunabhängige) Gefährdungsbeurteilung zum Mutterschutzgesetz für den Arbeitsplatz der schwangeren Frau schauen und dann eine individuelle (anlassbezogene) Gefährdungsbeurteilung durchführen und die erforderlichen Maßnahmen ergreifen.
Die Schwangerschaft ist an die zuständige Arbeitsschutzbehörde zu melden.

Was muss ich zu Elektroprüfungen wissen? 

Elektrische Anlagen und ortsfeste Geräte (das könnte Herd, Kühlschrank, Waschmaschine sein) sind alle 4 Jahre zu prüfen.

Ortsveränderliche Geräte (alles was einen Stecker hat) muss mindestens alle 2 Jahre geprüft werden. In der DGUV Vorschrift 3 steht Folgendes:

Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate. Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2 % erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden.

Maximalwerte: Auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen ein Jahr, in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen zwei Jahre.

Welche Unterweisungen sind unbedingt erforderlich? 

Aus Sicht des Arbeitsschutzes sind folgende Unterweisungen erforderlich:

Arbeitsschutz (Gesetzliche Unfallversicherung und Erste Hilfe, rückenschonendes Arbeiten, Vermeidung von Stolper-, Rutsch- und Sturzunfällen, sichere Arbeitsschuhe, Umgang mit Aufstiegen usw.), Brandschutz, Hygiene und Infektionsschutz.

Andere Unterweisungen: Datenschutz, Kinderschutz und Kindersicherheit usw.

Schreib uns!

…egal, ob Du eine Frage hast oder uns einfach kennenlernen willst.

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