Das Mutterschutzgesetz – Die Aufgaben für Arbeitgeber 

heidrun schudak thumbail

Heidrun Schudak

1. April 2025

Inhaltsverzeichnis

Haben Sie eine Frage oder ein Feedback? Wir würden uns freuen, von Ihnen zu hören.

In diesem Artikel möchte ich auf die wichtigsten Regelungen des Mutterschutzgesetzes eingehen.  

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes in Deutschland und schützt werdende Mütter und ihre ungeborenen Kinder. Es gilt für berufstätige Frauen, sowie Schülerinnen und Studentinnen.  Auch für stillende Frauen innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes muss das Mutterschutzgesetz beachtet werden. 

Das Gesetz legt fest, welche Pflichten Arbeitgeber haben, um die Gesundheit und Sicherheit von schwangeren und stillenden Mitarbeiterinnen zu gewährleisten.  

Gefährdungsbeurteilung 

Arbeitgeber müssen für jede Tätigkeit eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, um potenzielle Gefahren für schwangere Mitarbeiterinnen zu identifizieren. Dazu gehören physische, chemische und biologische Risiken sowie ergonomische und psychische Belastungen. Basierend auf dieser Beurteilung müssen geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Die Erstellung dieser anlassunabhängigen Gefährdungsbeurteilung ist auf jeden Fall zu erstellen. Dabei ist es nicht von Bedeutung, ob eine Frau im gebärfähigen Alter diese Tätigkeit ausübt. 

Das Mutterschutzgesetz beschreibt in §11 welche Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen unzulässig sind. 

Sobald eine Frau ihre Schwangerschaft dem Arbeitgeber mitteilt, sind auf der Grundlage der vorhandenen Gefährdungsbeurteilung die erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen. Zusätzlich hat der Arbeitgeber der Frau ein Gespräch über weitere Anpassungen ihrer Arbeitsbedingungen anzubieten. 

Mitteilungspflicht 

Sobald eine Mitarbeiterin ihre Schwangerschaft bekannt gibt, muss der Arbeitgeber dies der zuständigen Aufsichtsbehörde melden. Diese Meldung dient dazu, sicherzustellen, dass alle notwendigen Schutzmaßnahmen eingehalten werden. 

Unverantwortbare Gefährdungen 

Im Mutterschutzgesetz finden wir einen besonderen Rechtsbegriff: die unverantwortbare Gefährdung. Dieser Begriff beschreibt Situationen, in denen eine schwangere Frau oder ihr ungeborenes Kind durch bestimmte Arbeitsbedingungen oder Tätigkeiten ernsthaft und unzumutbar gefährdet werden. Das bedeutet, dass die Risiken so hoch sind, dass es nicht vertretbar ist, die Frau weiterhin in dieser Umgebung arbeiten zu lassen. 

Einfach ausgedrückt: Wenn eine Tätigkeit oder ein Arbeitsplatz eine ernsthafte Gefahr für die Gesundheit der schwangeren Frau oder ihres Kindes darstellt und diese Gefahr nicht durch Schutzmaßnahmen beseitigt werden kann, spricht man von einer unverantwortbaren Gefährdung. In solchen Fällen muss der Arbeitgeber die schwangere Mitarbeiterin sofort von dieser Tätigkeit freistellen und alternative, sichere Arbeitsbedingungen schaffen. 

Rangfolge der Schutzmaßnahmen: Umgestaltung der Arbeitsbedingungen, Arbeitsplatzwechsel und betriebliches Beschäftigungsverbot

§ 13 des Mutterschutzgesetzes beschreibt die Rangfolge der Schutzmaßnahmen, die Arbeitgeber ergreifen müssen, um die Gesundheit und Sicherheit von schwangeren Mitarbeiterinnen zu gewährleisten. Hier ist eine einfache Erklärung des Inhalts: 

1. Umgestaltung der Arbeitsbedingungen 

Wenn eine schwangere Mitarbeiterin durch ihre aktuellen Arbeitsbedingungen gefährdet ist, muss der Arbeitgeber zuerst versuchen, diese Bedingungen so anzupassen, dass keine Gefahr mehr besteht. Das kann zum Beispiel bedeuten, dass gefährliche Aufgaben vermieden oder Arbeitszeiten angepasst werden. 

2. Arbeitsplatzwechsel 

Wenn die Umgestaltung der Arbeitsbedingungen nicht ausreicht, um die Gefährdung zu beseitigen, muss der Arbeitgeber der schwangeren Mitarbeiterin einen anderen, sicheren Arbeitsplatz anbieten. Dieser Arbeitsplatzwechsel soll sicherstellen, dass die Mitarbeiterin weiterhin arbeiten kann, ohne ihre Gesundheit oder die ihres ungeborenen Kindes zu gefährden. 

3. Betriebliches Beschäftigungsverbot 

Wenn weder die Umgestaltung der Arbeitsbedingungen noch ein Arbeitsplatzwechsel möglich ist, muss der Arbeitgeber ein betriebliches Beschäftigungsverbot aussprechen. Das bedeutet, dass die schwangere Mitarbeiterin vorübergehend nicht arbeiten darf, um ihre Gesundheit und die ihres Kindes zu schützen. In dieser Zeit erhält sie weiterhin ihren Lohn. 

Wie hier zu erkennen ist, steht das betriebliche Beschäftigungsverbot an letzter Stelle.  

Mutterschutzfristen 

Arbeitgeber müssen die Mutterschutzfristen einhalten, die sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt gelten. In dieser Zeit dürfen schwangere Mitarbeiterinnen nicht beschäftigt werden. Vor der Entbindung kann eine Schwangere auf eigenen Wunsch in dieser Zeit arbeiten, nach der Entbindung darf sie es nicht. 

Arbeitsplatzgestaltung 

Der Arbeitsplatz muss so gestaltet werden, dass keine Gefährdung für die schwangere Mitarbeiterin besteht. Dazu gehört beispielsweise die Bereitstellung eines geeigneten Sitzplatzes, regelmäßige Pausen und die Anpassung der Arbeitszeiten. 

Kündigungsschutz 

Schwangere Mitarbeiterinnen genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung während der Schwangerschaft und bis zu vier Monate nach der Entbindung ist grundsätzlich unzulässig, es sei denn, es liegt eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde vor. 

Unterstützung und Beratung 

Arbeitgeber sollten schwangere Mitarbeiterinnen über ihre Rechte und Pflichten im Rahmen des Mutterschutzgesetzes informieren und sie bei der Inanspruchnahme von Schutzmaßnahmen unterstützen. Dazu gehört auch die Beratung über finanzielle Leistungen wie das Mutterschaftsgeld. 

Das Einhalten dieser Pflichten ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern trägt auch dazu bei, ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld für schwangere Mitarbeiterinnen zu schaffen. Indem wir uns gemeinsam für den Schutz und die Unterstützung werdender Mütter einsetzen, leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Gesundheit und zum Wohlbefinden unserer Kolleginnen und ihrer Kinder. 

Wichtige Änderung des Mutterschutzgesetzes ab dem 1. Juli 2025 

Schutzfristen bei Fehlgeburten: Es werden Schutzfristen für Frauen, die eine Fehlgeburt erlitten haben, eingeführt: 

  • zwei Wochen bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche 
  • sechs Wochen bei einer Fehlgeburt ab der 17. Schwangerschaftswoche 
  • acht Wochen bei einer Fehlgeburt ab der 20. Schwangerschaftswoche 

Ich hoffe, dieser Artikel hat dir geholfen, die wichtigsten Aspekte des Mutterschutzgesetzes und die damit verbundenen Pflichten als Arbeitgeber besser zu verstehen. Gemeinsam können wir ein sicheres und unterstützendes Arbeitsumfeld für schwangere Mitarbeiterinnen schaffen.  

0 0 Stimmen
Artikel Bewerten

Schreibe den ersten Kommentar

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all comments

Weitere Beiträge

Informative und spannende Blogs rund um die Themen Arbeitsschutz, Kindersicherheit, Brandschutz und Hygiene.

Sicherheits-Tipps für Waldtage 

1. März 2025

Waldtage in der Kita sind eine wunderbare Möglichkeit für Kinder, die Natur zu erleben und zu entdecken. Damit diese Tage sicher und unbeschwert verlaufen, ist…

Erfahre mehr
blog waldtage 202503

Effektive Gebäuderäumung in Kindertageseinrichtungen: Wichtige Maßnahmen und Regelungen 

1. Februar 2025

Brandschutz ist ein entscheidender Aspekt in jeder Einrichtung, insbesondere in Kindertageseinrichtungen, wo die Sicherheit der Kinder oberste Priorität hat. In diesem Blogartikel werden wir die…

Erfahre mehr
blog banner (2)

Gesundheitsschutz in Kitas: Ein Blick auf die Biostoffverordnung

1. Januar 2025

In Kindertagesstätten (Kitas) spielen Hygiene und Sicherheit eine zentrale Rolle, um die Gesundheit der Kinder und des Personals zu schützen. Ein wichtiger rechtlicher Rahmen, der…

Erfahre mehr
blog biostoffe

Kannst Du diese 4 Fragen zum Thema „Unterweisungen“ beantworten? 

1. Dezember 2024

Ist die Mitarbeiter-Unterweisungen mehr als eine lästige Aufgabe im Arbeitsalltag der Kitaleitung bzw. des Trägers? Unterweisungen des Personals sind gesetzlich vorgeschrieben! 1. Wer muss unterweisen? Verantwortlich sind der…

Erfahre mehr
blog unterweisungen

Sicheres Betreuen der Kleinsten: Tipps und Empfehlungen für die Kita 

1. November 2024

Die Betreuung von Kindern unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen stellt besondere Anforderungen an die pädagogischen Fachkräfte. Die Broschüre “Die Jüngsten in Kindertageseinrichtungen sicher bilden und…

Erfahre mehr
blog kita außengelände

Brandschutz in der Kita: Wer sorgt für unsere Sicherheit? 

1. Oktober 2024

In einer Kindertagesstätte (Kita) ist der Brandschutz ein besonders wichtiges Thema. Kinder sind neugierig und aktiv, was das Risiko von Unfällen erhöht. Daher ist es…

Erfahre mehr
blog 2024 10 01 brandschutzbeauftragte

Lebensmittelhygiene: Was ist wichtig für Kita-Beschäftigte?

1. September 2024

In Kindertagesstätten spielt die Lebensmittelsicherheit eine entscheidende Rolle, um die Gesundheit der Kinder zu schützen. Ein bewährtes System zur Gewährleistung dieser Sicherheit ist das HACCP-Konzept.…

Erfahre mehr
blog haccp

Hitzearbeit in Kitas: Herausforderungen und Lösungen

1. August 2024

Die Sommermonate bringen nicht nur Sonnenschein und warme Temperaturen, sondern auch besondere Herausforderungen für die pädagogischen Fachkräfte in Kindertagesstätten. Hitzearbeit, also das Arbeiten bei hohen…

Erfahre mehr
blog hitzearbeit

10 Aspekte für ein sicheres Kita-Außengelände

1. Juli 2024

Die Sicherheit der Kinder hat in jeder Kita oberste Priorität, besonders wenn es um das Außengelände geht. Hier sind einige wichtige Aspekte, die Erzieherinnen und…

Erfahre mehr
blog kita außengelände