Gesundheitsschutz in Kitas: Ein Blick auf die Biostoffverordnung

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Heidrun Schudak

1. Januar 2025

Inhaltsverzeichnis

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In Kindertagesstätten (Kitas) spielen Hygiene und Sicherheit eine zentrale Rolle, um die Gesundheit der Kinder und des Personals zu schützen. Ein wichtiger rechtlicher Rahmen, der hierbei eine bedeutende Rolle spielt, ist die Biostoffverordnung (BioStoffV). Diese Verordnung regelt den Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen und ist besonders relevant für Einrichtungen, in denen Kinder betreut werden. Doch was genau bedeutet das für Kitas und warum ist sie so wichtig?

Schutz vor Infektionsrisiken

In erster Linie geht es in der Biostoffverordnung um den Schutz der Beschäftigten. Aber auch andere Personen, die gefährdet werden könnten, werden im §1 benannt.

Kinder sind besonders anfällig für Infektionen, da ihr Immunsystem noch nicht vollständig entwickelt ist. In Kitas kommen sie häufig in engen Kontakt miteinander, was die Verbreitung von Krankheitserregern begünstigt. 

Was sind Biostoffe?

Biostoffe sind biologische Arbeitsstoffe, die potenziell gesundheitsschädlich sein können. Hier sind die Hauptkategorien von Biostoffen, die in Kitas vorkommen:

Mikroorganismen: Dazu gehören winzige Lebewesen wie Bakterien, Viren, Pilze und Protozoen. Diese Mikroorganismen sind oft unsichtbar für das bloße Auge, können sich aber vermehren und Krankheiten verursachen.

Endoparasiten: Diese Parasiten leben im Inneren eines Wirtsorganismus und können verschiedene Krankheiten verursachen. Beispiele sind Würmer und andere Parasiten, die im menschlichen Körper leben.

Wie können Biostoffe gesundheitsschädlich sein? 

Biostoffe können auf verschiedene Weisen die Gesundheit beeinträchtigen:
Infektionen: Viele Biostoffe können Infektionskrankheiten verursachen, die von Mensch zu Mensch übertragbar sind.
Toxinbildung: Einige Biostoffe produzieren Toxine, die giftig für den Menschen sein können.
Allergische Reaktionen: Biostoffe können allergische Reaktionen auslösen, die von milden Symptomen bis zu schweren allergischen Schocks reichen können.
Sonstige gesundheitsschädigende Wirkungen: Dazu gehören alle anderen negativen Auswirkungen auf die Gesundheit, die durch Biostoffe verursacht werden können, wie zum Beispiel chronische Krankheiten oder Langzeitschäden.

Gezielte und ungezielte Tätigkeiten

Neben den gezielten Tätigkeiten mit Biostoffen, z.B. in Laboren, beschreibt die Biostoffverordnung auch ungezielte Tätigkeiten, bei denen der Kontakt mit biologischen Arbeitsstoffen nicht absichtlich herbeigeführt wird, aber dennoch möglich ist. Ungezielte Tätigkeiten sind solche, bei denen der Kontakt mit biologischen Arbeitsstoffen zufällig oder unvorhergesehen erfolgt. In Kitas können dies Tätigkeiten sein wie:
Reinigung: Beim Reinigen von Räumen und Spielzeug können Beschäftigte mit Krankheitserregern in Kontakt kommen, ohne dass dies gezielt beabsichtigt ist.
Pflege: Beim Wickeln von Kindern oder bei der Versorgung von Verletzungen besteht ein Risiko für den Kontakt mit biologischen Stoffen, auch wenn dies nicht der Hauptzweck der Tätigkeit ist.
Alltägliche Betreuung: Auch bei alltäglichen Betreuungsaufgaben wie dem Trösten eines weinenden Kindes oder dem Helfen beim Anziehen kann es zu ungewolltem Kontakt mit biologischen Arbeitsstoffen kommen.
Kranke Kinder in der Kita: Viele Infektionskrankheiten, wie beispielsweise Windpocken, Masern oder Grippe, sind bereits ansteckend, bevor die ersten Symptome auftreten. Dies bedeutet, dass ein Kind, das sich scheinbar gesund fühlt, bereits Krankheitserreger verbreiten kann. Diese Vorlaufzeit, in der die Krankheit ansteckend ist, aber noch keine Symptome zeigt, stellt eine besondere Herausforderung für die Prävention dar.

Rechtliche Verpflichtungen und Verantwortung

Die Einhaltung der Biostoffverordnung ist nicht nur eine Frage der Gesundheit, sondern auch eine rechtliche Verpflichtung. Träger von Kitas sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Vorschriften umzusetzen und regelmäßig zu überprüfen. Dies beinhaltet die Dokumentation von Hygienemaßnahmen, die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und die Schulung des Personals. Die Verantwortung liegt hierbei nicht nur bei den Leitungen der Einrichtungen, sondern auch bei den einzelnen Mitarbeitenden, die aktiv zur Umsetzung der Maßnahmen beitragen müssen.

Gefährdungsbeurteilung in Kitas: Was bedeutet das?

Vor Beginn der Arbeit: Bevor Beschäftigte in einer Kita mit biologischen Arbeitsstoffen (wie Bakterien oder Viren) in Kontakt kommen, muss der Arbeitgeber eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung durchführen. Das bedeutet, dass er prüfen muss, welche Gefahren durch diese Stoffe bestehen und wie man sich davor schützen kann. Wenn der Arbeitgeber nicht selbst genug darüber weiß, muss er sich von Fachleuten beraten lassen.
Regelmäßige Aktualisierung: Die Gefährdungsbeurteilung muss sofort aktualisiert werden, wenn sich die Arbeitsbedingungen ändern oder neue Informationen vorliegen, zum Beispiel durch Unfallberichte oder medizinische Untersuchungen. Auch wenn sich herausstellt, dass die bisherigen Schutzmaßnahmen nicht ausreichen, muss die Beurteilung angepasst werden. Ansonsten muss der Arbeitgeber die Gefährdungsbeurteilung mindestens alle zwei Jahre überprüfen und bei Bedarf aktualisieren. Wenn keine Änderungen nötig sind, muss das Datum der Überprüfung dokumentiert werden.
Was wird beurteilt?: Bei der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber folgende Punkte klären:
1. Welche Biostoffe sind im Einsatz?: Dazu gehört die Identität der Stoffe, ihre Risikogruppe, wie sie übertragen werden und welche gesundheitlichen Wirkungen sie haben können.
2. Welche Tätigkeiten werden ausgeführt?: Hierbei werden die Arbeitsabläufe, Verfahren und verwendeten Arbeitsmittel berücksichtigt.
3. Wie oft und wie lange sind die Beschäftigten exponiert?: Es wird ermittelt, wie häufig und wie lange die Beschäftigten den Biostoffen ausgesetzt sind.
4. Gibt es Alternativen?: Es wird geprüft, ob es sicherere Biostoffe, Arbeitsverfahren oder Arbeitsmittel gibt, die weniger gefährlich sind.
5. Weitere Erkenntnisse: Dazu gehören Informationen über Belastungen, bekannte Erkrankungen und notwendige Gegenmaßnahmen sowie Ergebnisse aus medizinischen Vorsorgeuntersuchungen.
Gesamtbeurteilung und Schutzmaßnahmen: Auf Basis dieser Informationen beurteilt der Arbeitgeber die Infektionsgefahr und andere gesundheitliche Risiken. Diese Einzelbewertungen werden zu einer Gesamtbeurteilung zusammengeführt, aus der die notwendigen Schutzmaßnahmen abgeleitet werden.

Zum Abschluss möchte ich darauf hinweisen, dass Du die Unterstützung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte einholen kannst. Sie stehen Dir mit ihrem Fachwissen zur Seite und helfen dabei, die Gefährdungsbeurteilungen korrekt und umfassend durchzuführen. Mein speziell entwickeltes Programm zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung kann ebenfalls eine wertvolle Unterstützung sein. Es berücksichtigt alle relevanten Aspekte, einschließlich der Biostoffe, und hilft Dir, die Gesundheit und Sicherheit in Ihrer Kita zu gewährleisten.

Hast Du Fragen dazu? Dann melde Dich bei mir. Buche einen Termin über meine Webseite oder schreibe mir eine E-Mail.

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