Ist die Mitarbeiter-Unterweisungen mehr als eine lästige Aufgabe im Arbeitsalltag der Kitaleitung bzw. des Trägers?
Unterweisungen des Personals sind gesetzlich vorgeschrieben!
1. Wer muss unterweisen?
Verantwortlich sind der Träger und die Kitaleitung. Es können aber Fachleute hinzugezogen werden (z.B. Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Hygienefachkräfte, Brandschutzbeauftragte usw.).
2. Warum soll unterwiesen werden?
Du hast Dir in Deiner Gefährdungsbeurteilung viele Gedanken über die Sicherheit und Gesundheit für die Beschäftigten und die betreuten Kinder in Deiner Einrichtung gemacht. Du hast Dir überlegt, welche Gefährdungen vorhanden oder möglich sind. Du hast Dir Maßnahmen überlegt, wie diese Gefährdungen beseitigt oder zumindest minimiert werden.
Was nützt das, wenn die Beschäftigten das gar nicht wissen und deshalb auch nicht beachten?
- Es könnte zu Unfällen und damit zu Personalausfällen kommen. Denn wenn Deine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Maßnahmen zu Sicherheit und Gesundheit kennen und die Sicherheitsregeln befolgen, verringert sich das Risiko.
Beispiel: Eine Köchin ist in der Küche ausgerutscht und fällt längere Zeit wegen einer Fußverletzung aus. Hat sie gewusst, dass geeignete Schuhe diesen Unfall hätte verhindern können?
- Immer wieder werden bestimmte Unterweisungen bei den Begehungen durch die Aufsichtsbehörden eingefordert. Wie unangenehm ist es, wenn Du sagen musst, dass die Unterweisungen nicht stattgefunden haben?
Beispiel: Bei der Begehung durch das Gesundheitsamt konnte die Unterweisung zum Infektionsschutzgesetz nicht nachgewiesen werden.
- Durch Unterweisungen werden die betrieblichen Abläufe immer wieder in Erinnerung gerufen und das gibt allen Beteiligten Sicherheit im Alltag.
Beispiel: Es gibt klare Regeln zum Verhalten bei Ausflügen. Die neue Mitarbeiterin hat diese nicht gekannt und fühlte sich mit der Situation überfordert.
- Die Beschäftigten benutzen die Hilfsmittel zum sicheren Arbeiten richtig und schützen damit ihre Gesundheit
Beispiel: Am Wickeltisch steht eine Aufstiegshilfe für Kinder bereit. Die Beschäftigten nutzen diese nicht und belasten ihren Rücken.
- Und ganz nebenbei bemerkt – es ist eine gesetzliche Auflage und kann zu Bußgeldzahlungen oder auch zu strafrechtlichen Folgen führen.
3. Wann muss unterwiesen werden?
- Eine Erstunterweisung muss bei Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
- Gab es einen besonderen Anlass, z.B. einen Beinahe-Unfall oder eine Betriebsbegehung mit Sicherheitsmängeln, sollte unterwiesen werden (evtl. muss auch die Gefährdungsbeurteilung noch einmal überprüft werden).
- Bei Veränderungen oder Neueinführung von Arbeitsabläufen ist ebenfalls eine Unterweisung erforderlich.
- Und es sind regelmäßige Auffrischung durchzuführen. Für erwachsene Betriebsangehörige mindestens jährlich, für jugendliche Betriebsangehörige halbjährlich.
4. Was muss unterwiesen werden
Der Inhalt der Unterweisungen richtet sich nach der Gefährdungsbeurteilung.
Wichtig sind die folgenden Unterweisungen:
- §12 Arbeitsschutzgesetz
- §29 Jugendarbeitsschutzgesetz
- § 35 Infektionsschutzgesetz
- § 43 Infektionsschutzgesetz
- § 12 Biostoffverordnung
- §14 Gefahrstoffverordnung
- § 12 Betriebssicherheitsverordnung
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