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Pflanzen in Kita und Schule: Zwischen Naturerfahrung und Sicherheit 

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Heidrun Schudak

1. November 2026

Inhaltsverzeichnis

Haben Sie eine Frage oder ein Feedback? Wir würden uns freuen, von Ihnen zu hören.

Pflanzen machen Außenbereiche von Kitas und Schulen lebendig. Bäume spenden Schatten, Hecken schaffen Rückzugsräume, Blüten bieten Nahrung für Insekten und Früchte, Blätter oder Samen laden zum Entdecken, Ernten und Basteln ein. Gerade in Städten können naturnah gestaltete Außengelände Kindern wichtige Erfahrungen ermöglichen, die im Alltag sonst zunehmend fehlen.  

Doch spätestens bei der Planung eines Kita-Gartens taucht die Frage auf: Welche Pflanzen dürfen wir überhaupt verwenden? Und was ist mit Giftpflanzen, Dornen, Stacheln oder Beeren? 

Die neue DGUV Information 202-023 „Pflanzen in Kindertageseinrichtungen und Schulen“ gibt darauf keine einfache Verbotsliste. Stattdessen verfolgt sie einen bemerkenswert differenzierten Ansatz: Kinder sollen Natur nicht nur aus sicherer Entfernung betrachten, sondern kennenlernen und einen kompetenten Umgang mit ihren Risiken entwickeln.  

Natur erleben bedeutet auch, Risiken einschätzen zu lernen 

Kitas und Schulen sind Schutzräume. Gleichzeitig sollen Kinder dort Erfahrungen sammeln können. Dazu gehört auch eine Umgebung, die nicht vollständig von allen denkbaren Risiken bereinigt wurde. 

Die DGUV betont deshalb die Bedeutung der Risikokompetenz. Kinder können Pflanzen kennenlernen, Unterschiede entdecken und Regeln für einen sicheren Umgang erlernen. Eine zentrale Regel lautet dabei sinngemäß: Gegessen werden nur Pflanzen, Pflanzenteile oder Pilze, die sicher bekannt sind. Besonders beim Sammeln essbarer Wildpflanzen muss eine Verwechslung mit ähnlich aussehenden giftigen Arten zuverlässig ausgeschlossen werden.  

Das ist ein wichtiger Perspektivwechsel. Nicht jede Pflanze, die problematische Inhaltsstoffe besitzt, muss automatisch vom Kita-Gelände verschwinden. Schließlich begegnen Kinder Pflanzen auch außerhalb der Einrichtung, im Park, im Wald oder im heimischen Garten. 

„Giftig“ bedeutet nicht automatisch „ungeeignet“ 

Die Broschüre macht deutlich, warum pauschale Aussagen schwierig sind. Die Wirkung einer Pflanze hängt unter anderem von Dosis, Pflanzenteil, Reifezustand, Standort und individuellen Faktoren ab. Selbst aus dem Gemüsegarten kennen wir Beispiele: Unreife grüne Tomaten oder rohe Gartenbohnen enthalten Stoffe, die unerwünschte Wirkungen hervorrufen können. Trotzdem käme niemand auf die Idee, deshalb grundsätzlich auf einen Gemüsegarten mit Kindern zu verzichten.  

Auch die statistische Einordnung ist interessant: Bei einer großen Auswertung von knapp 60.000 Fällen, in denen Kinder Pflanzen aufgenommen hatten, zeigten sich nur bei knapp zehn Prozent Symptome. Bei weniger als einem Prozent dieser Fälle waren die Symptome mittel bis stark. Die DGUV warnt deshalb einerseits vor einer Überschätzung der allgemeinen Gefahr, macht andererseits aber deutlich, dass es einzelne stark giftige Pflanzen gibt, die für Kitas und Grundschulen nicht geeignet sind. 

Vier Kategorien statt pauschaler Verbote 

Für die praktische Pflanzenbeurteilung führt die DGUV vier farbliche Kategorien ein. Sie reichen von dunkelgrün über hellgrün und gelb bis rot.  

Dunkelgrün: Diese Pflanzen besitzen weder bedenkliche Inhaltsstoffe noch Stacheln, Dornen oder Brennhaare. Sie können grundsätzlich auch im U3-Bereich oder an stärker frequentierten Bewegungsflächen eingesetzt werden. Beispiele sind Haselnuss, Kornelkirsche, Löwenzahn oder Vogelkirsche.  

Hellgrün: Hierzu gehören unter anderem Pflanzen, die zwar Stoffe enthalten können, die Beschwerden hervorrufen, bei denen aber keine schweren Verläufe erwartet werden. Auch Pflanzen mit Stacheln, Dornen oder Brennhaaren können darunterfallen. Beispiele sind Schwarzer Holunder, Eberesche oder Brombeere. Entscheidend kann hier bereits der Standort sein: Eine stachelige Brombeere gehört nicht unmittelbar neben Rutsche oder Fahrstrecke, kann an anderer Stelle aber durchaus einen großen Natur- und Erlebniswert besitzen.  

Gelb: Hier ist genauer hinzusehen. Die DGUV ordnet dieser Kategorie Pflanzen mit nennenswerter Giftwirkung und bekannten mittelschweren Vergiftungserscheinungen zu. Dazu zählen beispielsweise Gartenbohne und Goldregen. Für den unmittelbaren U3-Bereich sind solche Pflanzen nicht geeignet. In anderen Bereichen können zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich sein, beispielsweise eine erschwerte Erreichbarkeit.  

Rot: Hierzu zählen stark giftige Pflanzen, bei denen bereits nach der Aufnahme geringer Mengen schwere beziehungsweise tödliche unbeabsichtigte Vergiftungen bekannt sind, sowie fototoxische oder sensibilisierende Pflanzen. Beispiele sind Tollkirsche und Bilsenkraut. Solche Pflanzen dürfen nach der DGUV-Empfehlung in Kitas und Grundschulen nicht verwendet werden. Für weiterführende Schulen sind begründete Ausnahmefälle mit definierten Schutzmaßnahmen denkbar, beispielsweise in einem fachlich begleiteten Apothekergarten.  

Die erste Entscheidungshilfe: Ist die Pflanze bekannt? 

Besonders hilfreich für Kita-Träger und Leitungen sind die beiden Fließdiagramme der Broschüre. Das erste Diagramm ist für den Fall gedacht, dass eine Pflanze bekannt beziehungsweise bereits bestimmt und in der DGUV-Information aufgeführt ist. Die dortige Farbzuordnung liefert die erste Orientierung.  

Bei dunkelgrünen Pflanzen ist die Entscheidung unkompliziert: Sie können grundsätzlich in Kita und Schule verwendet werden. Bei hellgrünen Pflanzen ist ein Einsatz ebenfalls möglich, allerdings können im unmittelbaren U3-Bereich zusätzliche Maßnahmen erforderlich werden.  

Bei gelben Pflanzen folgt die nächste entscheidende Frage: Ist die Pflanze für Kinder zugänglich? Ist sie nicht erreichbar, kann sie bestehen beziehungsweise verwendet werden. Ist sie erreichbar, muss geprüft werden, ob die Zugänglichkeit wirksam eingeschränkt werden kann. Bei Neuanpflanzungen sollte sorgfältig abgewogen werden, ob die betreffende Pflanze wirklich notwendig ist.  

Rote Pflanzen scheiden für Kita und Grundschule grundsätzlich aus. 

Das zweite Diagramm zeigt, worauf es im Einzelfall ankommt 

Noch interessanter für die Praxis ist das zweite Fließdiagramm. Es hilft insbesondere dann, wenn die betreffende Pflanze nicht über die Broschüre eindeutig eingeordnet werden kann. Statt lediglich nach „giftig oder ungiftig?“ zu fragen, führt es Schritt für Schritt durch eine Risikobeurteilung.  

Zuerst muss geklärt werden, ob eine Pflanze als stark giftig oder sensibilisierend gilt beziehungsweise bereits schwere Vergiftungen nach kleinen Mengen bekannt sind. Ist das der Fall, gehört sie nicht in Kita oder Grundschule.  

Wenn nicht, geht die Bewertung weiter:  

  • Enthält sie möglicherweise giftige beziehungsweise reizende Bestandteile? 
  • Hat sie Stacheln, Dornen oder Brennhaare? 
  • Wo steht die Pflanze? 
  • Können Kinder sie erreichen? 
  • Besitzt sie auffällige Blüten, Beeren oder Früchte? 
  • Und befinden sich dort U3-Kinder?

Gerade dieses Diagramm zeigt die Stärke des neuen Ansatzes: Nicht ein einzelnes Merkmal entscheidet, sondern das Zusammenspiel von Gefährdung, Standort, Zugänglichkeit, Attraktivität und Alter beziehungsweise Entwicklungsstand der Kinder. 

U3-Kinder brauchen eine strengere Beurteilung 

Für Kitas ist dabei eine Aussage besonders wichtig: Je jünger die Kinder, desto höher müssen die Anforderungen an die Pflanzenauswahl sein. Bei altersgemischten Gruppen sollte sich die Beurteilung an den jüngsten Kindern orientieren.  

Das ist nachvollziehbar. Kleine Kinder erkunden ihre Umgebung anders als Schulkinder. Auffällige Blüten, leuchtende Beeren, Samen oder Früchte können besonders interessant sein. Die DGUV nennt deshalb neben der Giftigkeit ausdrücklich die Attraktivität einer Pflanze als Beurteilungskriterium.  

Gleichzeitig spielt die Erreichbarkeit eine entscheidende Rolle. Eine problematische Pflanze hinter einer wirksamen Abgrenzung ist anders zu beurteilen als derselbe Strauch mitten im Spielbereich. Auch durch Standortwahl, Entfernen niedrig erreichbarer Äste, Unterpflanzung oder andere geeignete Maßnahmen kann die Erreichbarkeit verändert werden.  

Auch Dornen und Stacheln bedeuten nicht automatisch „verboten“ 

Dasselbe Prinzip gilt bei mechanischen Verletzungsgefahren. Brombeere, Schlehe, Weißdorn, Wildrose oder Sanddorn können wertvolle Lebensräume und Erfahrungsräume bieten. Sie gehören aber nicht an Rutschen, Schaukeln, Fahrwege oder andere bewegungsintensive Bereiche. Die richtige Konsequenz lautet also häufig nicht „Pflanze entfernen“, sondern „richtigen Standort wählen“.  

Das zeigt beispielsweise die Brennnessel besonders schön. Ihre Brennhaare können unangenehm sein, gleichzeitig ist sie Nahrungsgrundlage für zahlreiche heimische Falterarten und eine traditionelle Nutz- und Heilpflanze. In der Broschüre wird sie deshalb der hellgrünen Kategorie zugeordnet und nicht pauschal aus Bildungseinrichtungen verbannt.  

Was bedeutet das konkret für Deine Kita? 

Für die Praxis lässt sich aus der DGUV Information 202-023 „Pflanzen in Kindertageseinrichtungen und Schulen“ ein einfacher Ablauf ableiten:  

  1. Pflanze eindeutig bestimmen. 
  2. DGUV-Kategorie beziehungsweise Gefährdung prüfen. 
  3. Alter und Entwicklungsstand der Kinder berücksichtigen, besonders U3. 
  4. Zugänglichkeit und Standort beurteilen. 
  5. Auf attraktive Beeren, Früchte, Samen oder Blüten achten. 
  6. Dornen, Stacheln und Brennhaare im Zusammenhang mit der Nutzung der Fläche bewerten. 
  7. Den pädagogischen und ökologischen Mehrwert der Pflanze mit betrachten. 
  8. Bei Bedarf Schutzmaßnahmen festlegen und die Entscheidung nachvollziehbar dokumentieren.  

Und wenn ein Kind tatsächlich Pflanzenteile gegessen hat und nicht sicher feststeht, dass diese ungiftig sind, empfiehlt die Broschüre die unverzügliche Kontaktaufnahme mit einer Giftinformationszentrale. Für Berlin nennt sie beispielsweise den Giftnotruf Berlin unter 030 19240. 

Fazit: Sicherheit bedeutet nicht Naturverzicht 

Die vielleicht wichtigste Botschaft der neuen DGUV-Information lautet: Eine sichere Kita muss keine pflanzenarme Kita sein. 

Naturnahe Außengelände können Kindern ermöglichen, Pflanzen mit allen Sinnen kennenzulernen, Zusammenhänge zu verstehen und Schritt für Schritt Risikokompetenz zu entwickeln. Gleichzeitig müssen Verantwortliche echte Gefährdungen erkennen und gerade für kleine Kinder geeignete Schutzmaßnahmen treffen. 

Damit ersetzt die neue DGUV-Information ein einfaches Schwarz-Weiß-Denken durch eine begründete Einzelfallentscheidung. Für Kita-Leitungen und Träger ist genau das entscheidend: Nicht allein die Frage „Ist diese Pflanze giftig?“ führt zur richtigen Entscheidung, sondern vielmehr: 

Welche Pflanze steht wo, welche Kinder können sie erreichen, welche tatsächliche Gefährdung besteht und welchen Wert hat sie für Naturerfahrung, Pädagogik und Biodiversität?  

Grundlage dieses Beitrags ist die im Februar 2026 erschienene DGUV Information 202-023 „Pflanzen in Kindertageseinrichtungen und Schulen“. 

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