Einleitung
Die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz sind von größter Bedeutung. Um potenzielle arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken zu erkennen und zu minimieren, spielt die arbeitsmedizinische Vorsorge eine wesentliche Rolle. In diesem Artikel werden wir uns mit der Bedeutung der arbeitsmedizinischen Vorsorge befassen und einen Überblick darüber geben, welche Arten von Vorsorgeuntersuchungen in verschiedenen Arbeitsumgebungen erforderlich sein können.
Was ist die arbeitsmedizinische Vorsorge?
Die arbeitsmedizinische Vorsorge umfasst Maßnahmen zur Beurteilung der individuellen Wechselwirkungen zwischen Arbeit und physischer sowie psychischer Gesundheit. Ihr Ziel ist es, arbeitsbedingte Gesundheitsstörungen zu erkennen und festzustellen, ob bestimmte Tätigkeiten eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung darstellen. Die gesetzlichen Vorgaben sind in der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbmedVV) zu finden.
Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge und Wunschvorsorge
Die ArbmedVV unterscheidet zwischen verschiedenen Formen der arbeitsmedizinischen Vorsorge.
Pflichtvorsorge: Die Pflichtvorsorge ist vom Arbeitgeber vor Aufnahme der Tätigkeit und in regelmäßigen Abständen zu veranlassen. Die Teilnahme an der Pflichtvorsorge ist Voraussetzung für die Ausübung bestimmter Tätigkeiten. Die Beschäftigten müssen sich zumindest beraten lassen, Untersuchungen und Blutentnahmen können abgelehnt werden. Beispiel: Die Pflichtvorsorge zur Infektionsgefährdung (Masern, Mumps, Röteln, Windpocken, Keuchhusten) bei der vorschulischen Kinderbetreuung.
Angebotsvorsorge: Die Angebotsvorsorge wird hingegen vom Arbeitgeber angeboten, ohne dass eine Verpflichtung zur Teilnahme besteht. Sie sollen den Beschäftigten die Möglichkeit bieten, ihre Gesundheit regelmäßig überprüfen zu lassen.
Beispiel: Die Angebotsvorsorge bei Bildschirmtätigkeit.
Wunschvorsorge: Zusätzlich kann auf Wunsch der Beschäftigten weitere arbeitsmedizinische Vorsorge nach den Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes ermöglicht werden. Sie muss vom Arbeitgeber ermöglicht werden, wenn eine Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann.
Beispiel: Eine Wunschvorsorge könnte bei aufgrund von Rückenbelastungen von den Beschäftigten gewünscht werden.
Ermittlung der erforderlichen Vorsorge
Die konkrete Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, die der Arbeitgeber durchführt. Anhand dieser Bewertung werden die spezifischen Risiken für die Gesundheit der Beschäftigten ermittelt und entsprechende Vorsorgemaßnahmen festgelegt.
Dokumentation und Häufigkeit der Vorsorge
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Dokumentation über die durchgeführte arbeitsmedizinische Vorsorge zu führen. Eine Vorsorgebescheinigung wird vom Betriebsarzt ausgestellt und enthält Informationen über die Beschäftigten, den Anlass der Vorsorge, das Datum der Untersuchung sowie den Termin für die nächste Vorsorge. Eine regelmäßige Vorsorge sollte alle 36 Monate erfolgen, wobei die erste Nachsorge bereits nach 12 Monaten durchgeführt werden sollte. Der Arbeitgeber erhält keine medizinischen Daten des Beschäftigten.
Fazit
Die arbeitsmedizinische Vorsorge spielt eine zentrale Rolle im Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Durch regelmäßige Untersuchungen und Beratungsgespräche können arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken erkannt und geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Arbeitgeber sollten die Vorschriften der ArbmedVV beachten und die erforderliche Vorsorge gemäß der Gefährdungsbeurteilung veranlassen. Beschäftigte sollten die Möglichkeit der Vorsorge nutzen, um ihre Gesundheit zu erhalten und arbeitsbedingten Gesundheitsstörungen vorzubeugen.
Indem wir die arbeitsmedizinische Vorsorge ernst nehmen, schaffen wir eine sicherere und gesündere Arbeitsumgebung für alle.
Ein Hinweis für die Kunden, die mir uns einen Betreuungsvertrag haben: im Kundenbereich unserer Homepage finden Sie eine Vorlage für die Dokumentation der arbeitsmedizinischen Vorsorgen 😊