Wasser ist für Kinder faszinierend und ein sicheres Verhalten am und im Wasser ist wichtig. Denn es lauern auch Gefahren. Kinder sollten frühzeitig an Wasser gewöhnt werden und viele Kitas leisten hier ihren Beitrag. In diesem Blog möchte ich die hilfreiche DGUV-Information 202-079 „Wassergewöhnung in Kindertageseinrichtungen“ vorstellen und Hinweise zum Schwimmbadbesuch mit Kindern geben. Ich möchte besonders auf die Sicherheitsaspekte eingehen und auf die erforderliche Gefährdungsbeurteilung hinweisen.
Wobei hilft die DGUV Broschüre?
Die DGUV-Information mit diesem Namen hilft den Trägern, Leitungen und pädagogischen Fachkräften in Kindertageseinrichtungen bei der sicheren Organisation der Wassergewöhnung. Die Broschüre hat den nun folgenden Inhalt:
- Vorwort
- Kita-Kinder und Wasser
- Ertrinken, die leise Gefahr
- Sicherheit beim Baden
- Aufsicht
- Rettungsfähigkeit
- Organisatorische Hinweise
- Badeerlaubnis
- Badeordnung
- Wege in die Schwimmhalle
- Schwimmsport- und Spielgeräte
- Wassertiefen
- Baden in öffentlichen Bädern
- Schwimmhilfen
- Versicherungsschutz beim Baden
- Die ersten Schritte ins neue Element Wasser
- Wasser ist kälter als Luft (Kältereiz)
- Tipps für die Praxis gegen frühzeitiges Auskühlen
- Übungen zur Wassergewöhnung
- Wir erfahren statischen Auftrieb
- Wir erfahren dynamischen Auftrieb
- Untertauchen – Wir tauchen den Kopf unter Wasser
- Wir tauchen mit dem ganzen Körper unter
- Atmen im Wasser muss man üben
Wasser als Risiko – Ertrinken, die zweithäufigste Todesursache von Kindern!
Die Bundesarbeitsgemeinschaft „Mehr Sicherheit für Kinder e.V.“ nennt das Ertrinken als zweithäufigste Todesursache von Kindern nach Unfällen im Straßenverkehr. Kleinkinder können einen stark ausgeprägten sogenannten Stimmritzenkrampf (reflektorischer Laryngospasmus) bekommen, wenn sie mit dem Kopf unter Wasser geraten oder eine geringe Menge von Wasser einatmen. Die Wassertiefe spielt dabei keine Rolle, also selbst wenn das Kind dort stehen könnte, kann es zum Ertrinken kommen. Die Kinder bewegen sich auch nicht, also wird niemand durch Plantschen oder Schreien aufmerksam. Deshalb ist eine besonders dichte Aufsicht erforderlich.
Was ist bei der Aufsicht zu beachten?
Die Aufsicht richtet sich nach dem Alter, der Eigenart und dem Charakter der Kinder. Jeder Träger bzw. jede Einrichtung sollte hier klare Regeln aufstellen. Ein Schwimmbadbesuch mit Kindern unter 3 Jahren wird von den Unfallkassen nicht empfohlen und eine Aufsicht von einer Fachkraft für maximal 5 Kinder hat sich als günstig erwiesen. Für Kinder mit Handicaps wird eine 1 zu 1 Betreuung empfohlen.
Die Aufsichtspflicht liegt bei den pädagogischen Fachkräften. Sie kann nicht vollständig auf andere Personen – auch nicht auf den anwesenden Schwimmmeister – übertragen werden. Eine Badeerlaubnis der Eltern muss vorliegen.
Die Gefährdungsbeurteilung – Auch hier der Grundstein für die Rechtssicherheit in der Kita
Damit das Baden ein voller Erfolg wird, sollten folgende Fragen geklärt werden:
- Ist das Bad, das besucht werden soll, für die Kinder geeignet?
- Sind Nichtschwimmer- und Schwimmerbereich gut voneinander getrennt?
- Ist die Wassertiefe gekennzeichnet?
- Sind Rettungsgeräte vorhanden, wie Ringe oder Stangen?
- Ist das Bad der Kita-Leitung und der verantwortlichen Fachkraft bekannt?
- Liegen folgende Informationen vor:
- Haus- und Badeordnung
- Nutzungsbereiche und -zeiten
- Mögliche Gefahrenbereiche
- Erste Hilfe Material und Notfalleinrichtungen
- Standort der Schwimmbadaufsicht
- Ansprechpartner vor Ort
- Liegen folgende Informationen vor:
- Liegt für jedes Kind eine Badeerlaubnis vor und sind der verantwortlichen pädagogischen Fachkraft individuelle Besonderheiten bekannt?
- Sind Regeln aufgestellt
- Zur Gruppengröße
- Zur Aufsichtsführung
- Zum Verhalten im Schwimmbad, in der Umkleide und in Sanitärbereichen
- Zu Baderegeln (Gebote und Verbote)
- Wird ein Besuch bei dem Schwimmbad angemeldet?
- Wie sieht es mit der Rettungsfähigkeit aus (evtl. auch Vorgaben der Bundesländer beachten!)?
- Sind die verantwortliche pädagogische Fachkraft und die Begleitpersonen geeignet und zuverlässig?
- Sind diese Kolleg:innen unterwiesen zur Aufsicht und Ablauforganisation, zur Haus- und Badeordnung des Schwimmbades und zur Ersten Hilfe?
- Sind die Kinder über die Baderegeln belehrt?
- Wurde die Nutzung von Lernhilfen, Schwimmhilfsmitteln und -spielzeug durchdacht und mit dem Schwimmmeister abgestimmt?
Auch auf den Wegen zum Schwimmbad und zurück sind die Gefährdungen zu beurteilen, aber das wird hier nicht näher betrachtet.
Es könnten weitere Fragen zur Gefährdungsbeurteilung erforderlich sein, die dann ergänzt werden können.
Die Broschüre „Wassergewöhnung in Kindertageseinrichtungen“ kann in der Regel bei der zuständigen Unfallkasse kostenfrei bestellt werden. Es gibt sie auch bei der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung).
Ein Onlineprogramm zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung bezüglich der Kindersicherheit könnte hier eine große Unterstützung sein – wie siehst Du das? Bitte schicke mir dazu eine Nachricht hier über die Webseite oder direkt über meine Social Media Profile (Facebook, Instagram oder Linkedin).