Brandschutzordnung Teil A
Dieser Teil der Brandschutzordnung ist ein Aushang mit Hinweisen zum Verhalten bei einem Brand, der für alle Menschen gilt, die sich in der Einrichtung befinden. Er sollte in der Einrichtung ausgehängt sein.
Brandschutzordnung Teil B
Dieser Teil der Brandschutzordnung enthält Hinweise für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben, also für alle Beschäftigten. Hier werden detaillierte Maßnahmen beschrieben. Die Brandschutzordnung muss auf die Einrichtung angepasst werden, damit die Beschäftigten wirklich wissen, welche Vorgaben zur Vermeidung von Bränden gelten und wie die Abläufe im Brandfall sind. Leider sehe ich häufig in den Kitas oder Schulen allgemeingültige Vorlagen, die keine einrichtungsspezifischen Regelungen enthalten.
Hier einmal das Inhaltsverzeichnis, das in der DIN 14096 beschrieben wird:
a. Einleitung
b. Brandschutzordnung (Aushang)
c. Brandverhütung
d. Brand – und Rauchausbreitung
e. Flucht- und Rettungswege
f. Melde – und Löscheinrichtungen
g. Verhalten im Brandfall
h. Brand melden
i. Alarmsignale und Anweisungen beachten
j. In Sicherheit bringen
k. Löschversuch unternehmen
l. Besondere Verhaltensregeln
Hier ein paar Hinweise, was in der Brandschutzordnung geregelt werden sollten: Zur Brandverhütung könnten Regelungen zum Umgang mit Kerzen (wenn sie erlaubt sind!) getroffen werden. Die Beschreibung der erforderlichen Elektroprüfungen und der Umgang mit privaten Geräten wären ebenfalls hier zu finden.
Es sollten auch besondere Fragen geklärt werden, wie beispielsweise die Frage nach den Abläufen im Brandfall während der Schlafzeit oder in Bring- und Abholzeiten. Viele Kitas und Schulen betreuen Integrationskinder, für die besondere Regeln aufgestellt werden. Auch die Frage nach einem sicheren Aufenthaltsort nach einer Gebäuderäumung sollte geklärt sein. Und es gibt viele weitere Dinge, an die eine Gemeinschaftseinrichtung denken muss.
Mit einer guten Brandschutzordnung Teil B ist auch die jährliche Brandschutzunterweisung ein Kinderspiel. Denn beim gemeinsamen Durchgehen der Brandschutzordnung wird an alles erinnert und ggfs. können sofort Aktualisierungen vorgenommen werden, wenn etwas nicht mehr passt. Auch die Einweisung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geht mit dem Dokument sehr gut.
Brandschutzordnung Teil C
Dieser Teil der Brandschutzordnung enthält Weisungen für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben. Das können z.B. Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer, Einrichtungsleitungen und Hausmeister sein. In vielen sehr kleinen Einrichtungen gibt es diesen Teil der Brandschutzordnung nicht, weil alles im Teil B beschrieben wird.
Die DIN-Norm hält dieses Inhaltsverzeichnis vor:
a. Brandverhütung
b. Alarmplan
c. Sicherheitsmaßnahmen für Personen
d. Löschmaßnahmen
e. Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr
f. Nachsorge
Ein wichtiger Aspekt in diesem Teil der Brandschutzordnung ist die Regelung der Zuständigkeiten für die Prüfungen der brandschutztechnischen Anlagen. Je nach Größe der Einrichtung gibt es unterschiedliche Dinge. Während sehr kleine Kitas sich häufig lediglich um die Prüfung von Feuerlöschern kümmern müssen, gibt es in großen Einrichtungen eine Vielzahl von brandschutztechnischen Anlagen (z.B. Brandschutztüren, Sicherheitsbeleuchtung, Hausalarmanlagen, Rauchabzüge usw.). Da ist ein gutes Management mit den erforderlichen Zuständigkeiten wichtig, damit alles ordnungsgemäß funktioniert.
Eine Brandschutzordnung ist kein Brandschutzkonzept
In meiner Beratungspraxis werden die Begriffe „Brandschutzordnung“ und „Brandschutzkonzept“ häufig durcheinandergebracht.
Ein Brandschutzkonzept ist ein Dokument, das alle erforderlichen Brandschutzeigenschaften eines Gebäudes zum Zeitpunkt der Erstellung beschreibt. Darin werden also die baulichen Anforderungen beschrieben und zusätzlich eine Gefährdungsanalyse und Risikobewertung durchgeführt. Wir finden häufig auch Regelungen zum organisatorischen und anlagentechnischen Brandschutz. Das Brandschutzkonzept wird von speziellen Sachverständigen für den Brandschutz erstellt (Brandschutzfachplaner).
Zum Schluss ein Hinweis: das Brandschutzkonzept ist ein Bestandteil der Baugenehmigung, d.h. auch im Betrieb darf davon nicht abgewichen werden, sonst liegt keine gültige Baugenehmigung vor. Ich empfehle, dass bei geplanten Umbaumaßnahmen das Brandschutzkonzept überprüft wird, damit es nicht bei der nächsten Brandsicherheitsschau (oder wie diese Überwachung in den verschiedenen Bundesländern auch heißt…) ein böses Erwachen gibt.
Im Online-Programm „Kinderleichter Arbeitsschutz“ gibt es auch viele Hinweise zur Erstellung der Brandschutzordnung, sowie Vorlagen für die erforderlichen Dokumente – denn Brandschutz ist ein wichtiger Teil der Gefährdungsbeurteilung.