10 häufige Fehler, die bei der Gefährdungs­beurteilung gemacht werden und welche fatalen Konsequenzen das haben kann.

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Heidrun Schudak

9. August 2020

Inhaltsverzeichnis

Haben Sie eine Frage oder ein Feedback? Wir würden uns freuen, von Ihnen zu hören.

1. Es gibt keine Gefährdungsbeurteilung

Arbeitgeber*innen sind durch das Arbeitsschutzgesetz (von 1996) dazu verpflichtet, die Arbeitsbedingungen im Betrieb auf Gefährdungen für die Beschäftigten hin zu beurteilen und geeignete Maßnahmen zur Verminderung von Risiken festzulegen. In einer Untersuchung der Berufsgenossenschaften von 2015 stellte sich heraus, dass ein großer Teil der Betriebe dieser gesetzlichen Pflicht nicht nachgekommen ist.
Die Pflicht zur Erstellung der Beurteilung wird häufig auf die Führungskräfte übertragen.

2. Wesentliche Gefährdungen wurden nicht erfasst

Was könnten wesentliche Gefährdungen in Kitas sein? Neben der Gefährdungen bei einer unzureichenden Arbeitsschutzorganisation, fallen mir da gIeich Infektionsgefahren bei der Betreuung von „kranken“ Kinder oder beim Wickeln ein, Belastungen des Skelettsystems durch Heben und Tragen oder ungünstige Körperhaltungen, Unfälle durch Stolpern und Stürzen, aber auch psychische Belastungen oder Gewalt ein. Und die Belastung der Haut durch das häufige Waschen und Desinfizieren der Hände spielt eine Rolle. Bei genauer Betrachtung aller Tätigkeiten kommen weitere hinzu.

3. Die Gefährdungen wurden nicht angemessen bewertet

Eine Risikobewertung ist subjektiv. Das kennt jeder aus seinem eigenen Umfeld. Aber bei der Bewertung des Risikos sollten die Bewertungen der Fachwelt zu Rate gezogen werden, damit es nicht zu Fehleinschätzungen kommt

4. Es wurden keinen geeigneten Maßnahmen festgelegt

Dieses Beispiel möchte es erklären: es gibt nur einen Ersthelfer, der aber nur halbtags beschäftigt ist. So ist nicht gewährleistet, dass immer ein Ersthelfer anwesend ist.

5. Die geplanten Maßnahmen wurden nicht terminiert und es gibt keine Verantwortlichkeiten

Dies ist leider sehr häufig der Fall. Alle sehen ein, dass bestimmte Maßnahmen erforderlich sind. Wenn aber nicht festgelegt wird, wer die Aufgabe erledigen soll und bis wann sie erledigt sein muss, spricht man immer wieder über die gleichen Probleme und man kommt nicht weiter. 

6. Die Durchführung der geplanten Maßnahmen wird nicht verfolgt

Der Maßnahmenplan ist korrekt ausgefüllt mit Verantwortlichkeiten und Terminfestlegung, aber es wird nicht kontrolliert, ob die Maßnahmen auch umgesetzt wurden. Das ist leider ein häufiges Problem.

7. Die Wirksamkeit der Maßnahme wurde nicht überprüft

Manchmal wird eine Maßnahme durchgeführt und im Alltag zeigt sich, dass sie nicht umsetzbar ist. Sie ist also nicht wirksam. Hier ein kleines Beispiel: Im Büro ist ein Aufstieg erforderlich, um einmal wöchentlich Akten vom oberen Regal zu holen. Es wird eine tolle Stehleiter für alle Arbeiten angeschafft, die im Keller steht. Für die wöchentliche Arbeit geht aber keiner in den Keller, um die Leiter für diese Arbeit zu holen. Daher war diese Maßnahme nicht wirksam.

8. Die Gefährdungsbeurteilung wird nicht fortgeschrieben

Eine Gefährdungsbeurteilung ist ein Prozess, der immer an die aktuellen Begebenheiten angepasst werden muss. Die Gefährdungsbeurteilung zu schreiben und dann in einem Aktenordner zu versenken, ist nicht sinnvoll.

9. Die Dokumentation ist unvollständig

Ein häufiger Fehler ist, dass die Maßnahmen nicht für jeden nachvollziehbar sind, weil sie nicht genau beschrieben wurden. Dabei reicht es häufig aus, auf andere Dokumente zu verweisen, dann weiß der Leser, wo er die Informationen findet. Beispiel: Bei der Bewertung der Infektionsgefährdung kann einfach auf den Hygieneplan verwiesen werden, wenn dort die Maßnahmen ausführlich beschrieben sind.

10. Besondere Personengruppen wurden nicht berücksichtigt

Für einige Personen ist eine besondere Betrachtung der Gefährdungen erforderlich (z.B. Schwangere, Jugendliche, Menschen mit Beeinträchtigungen oder nach langen Erkrankungen).

Eine gut geführte Gefährdungsbeurteilung erfüllt nicht nur die gesetzliche Pflicht, sondern macht als wichtiges Führungselement Sicherheit und Gesundheit in Betrieben planbar.

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