Habt ihr euch jemals Gedanken darüber gemacht, was sich in den Tiefen eurer Wasserleitungen verbirgt? Wahrscheinlich nicht, oder? Doch es gibt eine Gruppe von winzigen Bakterien namens Legionellen, die sich in unseren Wasserleitungen heimisch fühlen und unter bestimmten Bedingungen für ziemlichen Ärger sorgen können. In diesem unterhaltsamen Blogartikel werden wir uns mit diesen faszinierenden, aber potenziell gefährlichen Mikroorganismen auseinandersetzen.
Hinterlistig, aber nicht von Mensch zu Mensch übertragbar
Legionellen sind nicht nur hartnäckig, sondern auch hinterlistig. Sie werden durch zerstäubtes oder vernebeltes Wasser übertragen. Diese erregerhaltigen Tröpfchen können sich in der Luft verbreiten und eingeatmet werden. Aber keine Sorge, Legionellen werden nicht von Mensch zu Mensch übertragen.
Die Hauptzielgruppe: Menschen mit geschwächtem Immunsystem
Wer ist am meisten gefährdet? Nun, Menschen mit einer geschwächten Immunabwehr stehen ganz oben auf der Liste. Deshalb ist es besonders wichtig, Maßnahmen zu ergreifen, um die Vermehrung von Legionellen in unseren Wasserleitungen zu verhindern.
Die Helden im Kampf gegen Legionellen: Präventive Maßnahmen
Was können wir auch tun, um diese winzigen Eindringlinge im Schach zu halten? Hier sind einige Tipps:
- Regelmäßige Nutzung der Wasserleitungen: Vermeidet Totstränge im Leitungssystem, damit das Wasser nicht stagniert.
- Die richtige Temperatur: Stellt die Wassertemperatur im Warmwassersystem auf mindestens 60°C ein. In den Leitungen sollten keine Temperaturen unter 55°C auftreten, denn da wachsen Legionellen besonders gut.
- Routineuntersuchungen: In Großanlagen und öffentlichen Gebäuden werden Wasserproben gemäß der Trinkwasserverordnung regelmäßig untersucht. Bei Verdacht auf Legionellen muss das Gesundheitsamt informiert werden.
Trinkwasseruntersuchung – für jeden Pflicht?
Trinkwasser muss untersucht werden, wenn
· Das Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen (in Gemeinschaftseinrichtungen) oder gewerblichen Tätigkeit (Vermietung von Wohnungen) abgeben wird
UND
· Wenn Duschen vorhanden sind
UND
· Wenn eine Großanlage vorhanden ist.
Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Einrichtungen mit Durchlauferhitzern oder Gasetagenheizungen sind in der Regel ausgeschlossen.
Nun fragst Du Dich sicher, was eine Großanlage ist – hier die Antwort
· Entweder gibt es einen Wassertank mit einem Volumen von mehr als 400 Litern
ODER
· Von der Anlage zur Trinkwassererwärmung bis zur letzten Wasserentnahmestelle befinden sich mehr als 3 Liter (3-Liter-Regel)
Wer darf die Trinkwasseruntersuchung durchführen?
Nur akkreditierte (also zugelassene) Labore dürfen beauftragt werden. Wird bei den Untersuchungen ein erhöhter Wert ermittelt, muss das zuständige Gesundheitsamt informiert werden. Dann ist eine Risikoabschätzung erforderlich, in der die erforderlichen Maßnahmen zur Problemlösung beschrieben werden. Für besonders Interessierte: Ein erhöhter Wert liegt vor, wenn mehr als 100 KBE ermittelt werden (KBE sind koloniebildende Einheiten).
Wir wünschen euch eine legionellenfreie Zeit!